Verwaltung
Die laufenden Erfordernisse bilden die Grundlage der Verwaltungstätigkeit. Im Besonderen wären hierbei anzuführen:
- Führung eines Buchhaltungssystems und Archivsystems mittels modernster Computertechnik
- Kontrolle des Zahlungseinganges, Mahnwesen und allfälliger Setzung von Maßnahmen zur anwaltlichen oder gerichtlichen Eintreibung von Rückständen
- Angemessene Versicherung der Liegenschaft
- Ordnungsgemäße Abrechnung der Bewirtschaftungskosten bis längstens 30. Juni jedes Jahres über das vorausgegangene Kalenderjahr, samt Möglichkeit der
- Einsichtnahme in die Belege
- Bildung und Verwaltung einer angemessenen Rücklage zur Vorsorge für künftige Aufwendungen
- Ordnungsgemäße Erhaltung der Liegenschaft und die Behebung ernster Schäden des Hauses
- Vorausschau über die im folgenden Kalenderjahr in Aussicht genommenen Arbeiten
- Einholung von zumindest drei Angeboten für jene Arbeiten, die über die laufende Instandhaltung hinausgehen
- Bauüberwachung und Abrechnung von Instandsetzungsarbeiten
- Steuerliche Vertretung gegenüber dem Finanzamt